Also, wenn der abgebende Herr (ist er Züchter oder warum gibt er den Vogel ab?) halbwege seriös und auf das Wohl der Tieres bedacht ist, MUSS er mit einer Probezeit bzw. einem Rückgaberecht einverstanden sein. Lehnt er das ab, würde mir das schon zu denken geben.
Ich drück euch jedenfalls weiter alle Daumen
Grüße aussem Pott
Chris
Ich drück euch jedenfalls weiter alle Daumen
Grüße aussem Pott
Chris
Ella, für immer unvergessen
Die Antwort ist irgendwo da draussen
Und hier kann man alte Schulfreunde wiederfinden!
Die Antwort ist irgendwo da draussen
Und hier kann man alte Schulfreunde wiederfinden!