Hallo!
Hab eben noch einmal mit meiner Naturschutzbehörde gesprochen und der Mann sagte mir, dass das Naturschutzamt NUR für die Anmeldung der Tiere usw. zuständig sei. Welche Genehmigungen man vom Vet.amt braucht, das wisse er gar nicht, auch nicht ob ich überhaupt eine Halte- und ZG brauche, er habe lediglich nur darauf hinweisen wollen, dass wenn man ein Pärchen hat, man so eine Genehmigung brauche (UNABHÄNGIG von der Art und Anhang A oder B!). Aber wie gesagt, näheres wisse er nicht, weil das Tierschutzrecht sei und nicht Artenschutzrecht. Na, nun bin ich ja mal gespannt worauf das Vet.amt seine Behauptungen stützen will. Ich glaube die Auffassung des Vet.amts ist schlichtweg falsch. Wir werden sehen!
Poldis Ma
Hab eben noch einmal mit meiner Naturschutzbehörde gesprochen und der Mann sagte mir, dass das Naturschutzamt NUR für die Anmeldung der Tiere usw. zuständig sei. Welche Genehmigungen man vom Vet.amt braucht, das wisse er gar nicht, auch nicht ob ich überhaupt eine Halte- und ZG brauche, er habe lediglich nur darauf hinweisen wollen, dass wenn man ein Pärchen hat, man so eine Genehmigung brauche (UNABHÄNGIG von der Art und Anhang A oder B!). Aber wie gesagt, näheres wisse er nicht, weil das Tierschutzrecht sei und nicht Artenschutzrecht. Na, nun bin ich ja mal gespannt worauf das Vet.amt seine Behauptungen stützen will. Ich glaube die Auffassung des Vet.amts ist schlichtweg falsch. Wir werden sehen!
Poldis Ma