Haltegenehmigung für Anhang A-Tiere?

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    • Haltegenehmigung für Anhang A-Tiere?

      Hallo,

      hab mal wieder ne Frage :rolleyes: : Müssen Züchter und Käufer von Anhang A-Tieren gleichermaßen eine Halte- bzw. Zuchtgenehmigung vorweisen oder betrifft dies nur den Züchter alleine? Wo beantragt man diese Genehmigungen?

      Viele Grüße von Poldis Mama
    • Hallo,

      wenn Anhang-A-Tiere den Besitzer wechseln sollen, so muss nur der Verkäufer eine Genehmigung beantragen (bei derselben Behörde, bei der sein Tier gemeldet ist, also bei der unteren Nauturschutzbehörde). Der Handel mit Anhang-A-Tieren betrifft nämlich nur den Verkauf, der sondergenehmigungspflichtig ist, nicht den Erwerb. Der Käufer muss die Erlaubnis einholen, dass er sein besonders geschützes Tier weiterveräußern darf.

      Man sollte als Käufer aber dennoch darauf bestehen, zumindest eine Kopie der Sondergenehmigung zu erhalten, um sie seinerseits der Meldung seines neuen Tieres beizulegen. Damit sind dann alle Fragen gleich geklärt.

      Viele Grüße
      Rinus
    • Nein, mit Sondergenehmigung meine ich jene gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, die dir erlaubt, ein Anhang-A-Tier zu verkaufen (innerhalb der EU). Die muss separat beantragt werden.

      Wenn du es ganz genau wissen willst: Diese Genehmigung heißt:

      „Bescheinigung ... Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels.“

      Dann weiter (zum Ankreuzen):

      „Diese Bescheinigung wird ausgestellt ... zur Befreiung von Exemplaren der Arten in Anhang A vom Verbot der kommerziellen Tätigkeiten gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97.“

      So steht es zumindest in meinen Papieren. Meine beiden Gelbnacken sind auch Anhang-A-Vögel.

      Es wird aber reichen, wenn man bei jener Behörde, die für einen zuständig ist, anruft und mitteilt, dass man ein Anhang-A-Tier verkaufen will. Die wissen dann schon Bescheid und setzen das entsprechende Dokument auf.

      Die Cites ist abgeschafft, und zwar seit den 90er Jahren (wenn ich mich nicht irre).

      Gruß
      Rinus
    • Die Cites ist abgeschafft, und zwar seit den 90er Jahren (wenn ich mich nicht irre).


      Ach Du meine Güte ist das kompliziert. :rolleyes: Also für Jungvögel die jetzt schlüpfen gibts nur noch diese Sondergenehmigung? Ist sie einer Cites denn gleichgestellt?
    • Eigentlich ist es überhaupt nicht kompliziert.
      Rinus hat Dir ja oben alles ganz genau beschrieben.
      Das Wort ist "Sondergnehmigung" und die bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf der Anhang A Vögel.
      Ansonsten mußt Du die geschlüpften Vögel ja wohl eh melden, damit sie ihre normalen Papiere bekommen, die sie ja brauchen.
      Und wie Du ja vielleicht gesehen hast, gibt es die Cites seit 10 Jahren nicht mehr.
    • Sorry,

      ich gebe es auf. Ich fühle mich nicht in der Lage, dir zu erklären, was schon längst hier steht. Ich kann nur erläutern, das Begreifen kann ich nicht abnehmen. Mag dir ein anderer ausführen, was in meinen Postings an Verständlichkeit fehlt.

      Gruß
      Rinus
    • Huhu,

      ich verstehe schon, was gemeint ist. Allerdings habe ich inzwischen bei der Behörde nachgefragt und die sagten mir der Anmeldung sei die Cites beizufügen (für Anhang A Vögel!). Das verwundert mich jetzt, wenn es sie tatsächlich nicht mehr geben soll und ich kann hierüber bis auf diese Seite auch nichts finden? Da sind auch die Verordnungen genannt, aber ich kann dem nicht entnehmen, dass die Cites an sich aufgehoben worden ist. Außerdem kann ich mich noch dran erinnern, dass man mir im alten Forum auch gesagt hatte, dass man darauf achten soll, dass man beim Kauf die Cites erhält?! Und warum gibt es immer noch Cites-Vertragsstaatenkonferenzen? Das ist das was ich nicht nachvollziehen kann. :(

      Ansonsten mußt Du die geschlüpften Vögel ja wohl eh melden, damit sie ihre normalen Papiere bekommen, die sie ja brauchen.
      Und wie Du ja vielleicht gesehen hast, gibt es die Cites seit 10 Jahren nicht mehr.


      Ja das muss ja der Züchter machen und wie heißen die Dokumente, die er mir geben muss?

      Sorry, aber mich verwirrt es schon ein bissl, dass der eine dies und der andere das schreibt. Möchte doch nur wissen, auf welche Papiere ich beim Kauf bestehen sollte, damit es keine Probleme mit den Behörden gibt und die Behörde sagt mir ich brauche eine CITES (steht sogar auf der Anmeldung).
    • Hallo,

      hab eben beim Bundesamt für Naturschutz angerufen. Die CITES gibt’s nach wie vor und zwar benötigt man diese wenn man Vögel in andere Länder veräußern will. Ansonsten gibt’s wohl für jedes Bundesland Bescheinigungen über die Tiere. Gut, dass wir das geklärt haben. ;) Den Namen der Bescheinigung muss ich gleich noch erfragen, da die Sachbearbeiterin gerade telefoniert hat.
    • Hallo,

      also noch mal von vorne:

      Die CITES als legaler Herkunftsnachweis der besonders geschürzten Tiere (blauer Schein) ist abgeschafft und ersetzt seit 1997 durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 (gelber Schein). Das ist zugleich jene Sondergenehmigung, die im Falle von Anhang-A-Tieren deren Vermarktung in der EU genehmigt.

      Das heißt also: Wenn ich ein Anhang-Tier kaufen möchte, so muss ich darauf achten, dass der Züchter oder wer sonst gerade im Besitz dieses Tieres ist, diesen gelben Schein „EG-Verordnung Nr. 338/97“ vorweisen kann. Denn dadurch ist sowohl bestätigt, dass das Tier legal gekennzeichnet ist (Ringart und –Nummer stehen auf dem Schein), als auch dass das Tier an mich verkauft werden darf.

      Weil dieser Schein also zugleich der offizielle Nachweis für das ist, was früher durch die CITES geregelt wurde (und zwar unabhängig vom Anhang-A-Status und deren Vermarktung), ist dieser gelbe Schein zugleich die Vorlage zum Anmelden des Tieres bei jener Behörde, die für mein Bundesland zuständig ist. In diesem Fall muss der gelbe Schein in Kopie (!) der Behörde beigelegt werden.

      Der Verkäufer muss den gelben Schein erst beantragen, wenn er sein Anhang-A-Tier verkaufen will.

      Dass der Name „CITES“ noch immer im Umlauf ist, und zwar bei den betreffenden Behörden selbst und obwohl diese Bescheinigungsart tatsächlich längst abgeschafft ist, mag zur Verwirrung beitragen. In Wahrheit ist dies nur ein Festhalten an einem Namen, der sich besser aussprechen lässt als EG-Verordnung Nr. 338/97. Ansonsten ist CITES auch eine internationale Organisation. Daraus mag sich erklären, dass es diesbezüglich Konferenzen gibt.

      Gruß
      Rinus
    • hallo rinus,

      Der Verkäufer muss den gelben Schein erst beantragen, wenn er sein Anhang-A-Tier verkaufen will.



      jetzt bin ich verwirrt.meinst du mit den verkäufer,der züchter,der papageien züchtet und eben noch keinen so gelben schein braucht für die nachzuchten?
      den braucht er erst dann,wenn er die nachzuchten oder papageien die er hält verkaufen will?habe ich das jetzt so richtig verstanden?

      wenn ich also nur vekäufer wäre,also auf einen weg schon papageien erworben habe,müsste ich doch schon in besitz der gelben scheine sein.oder :nachdenken

      ansonsten sehr gut erklärt rinus. :ok
      danke für deine geduld.
      lg beate
      Ich bin fehlbar. Warum? Weil ich ein Mensch bin!
    • Also:

      Wenn ich Züchter bin und z. B. gerade Küken von Anhang-A-Vögeln bekommen habe, so werde ich sicherlich, wenn bei mir alles mit rechten Dingen zugeht, meine Vögel ordnungsgemäß beringen und sie in meinem Zuchtbuch eintragen. Dies teile ich dann meiner Behörde mit als einfache Bestandsmeldung.

      Den gelben Schein, also die EG-Verordnung Nr. 338/97, um die es hier ja geht, wird erst fällig, wenn eines meiner Tiere den Besitzer wechseln soll, sprich: wenn ich ein oder mehrere Tiere verkaufen will. Denn dann muss ich ja die Genehmigung einholen, dass ich mit den Anhang-A-Tieren handeln darf. Dabei gilt natürlich: Für jedes Tier eine eigene Genehmigung.

      So weit hast du das richtig gesehen, Woody. Solange ich meine Tiere, die vor mir noch keinen Besitzer hatten, weil sie noch nicht da waren, nicht verkaufen will, reicht eine einfache Bestandsmeldung bei der Behörde. Allerdings kann man bereits prophylaktisch diesen gelben Schein beantragen, auch wenn man noch gar nicht weiß, ob oder wann man sein Tier verkaufen will. Denn da ja dieser gelbe Schein, wie ich schon sagte, gleichzeitig das offizielle und aktuell übliche Beweismittel darstellt für den legalen Besitz eines Anhang-A-Tieres, so kann es nie schaden, diesen gelben Schein auch zu haben, selbst wenn ein Handel nicht geplant ist.

      Das zum Beispiel würde meine Mia betreffen. Denn ich habe Mia 2002 gekauft und auch angemeldet. Damals waren Gelbnacken noch unter Anhang B. Mein Züchter brauchte also keine Sondergenehmigung, um mir Mia zu verkaufen. Bei Max ist es anders, denn ein Jahr später, nämlich 2003, wurden Gelbnacken in Anhang A hochgestuft, und Max hat natürlich den gelben Schein.

      Nun ist für mich der Status Quo rechtlich in Ordnung. Ich will ja Mia nicht verkaufen oder sonstwie abgeben (Gott möge sie mir auf ewig erhalten!), und solange das so bleibt, brauche ich den gelben Schein auch nicht zu beantragen: Die restlichen Papiere reichen ja zum Nachweis der legalen Herkunft. Freilich werde ich trotzdem diesen gelben Schein beantragen für Mia, eben weil es heutzutage jener offizielle Nachweis ist für rechtmäßig gehandelte Anhang-A-Tiere und ich damit also Mias Papiere auf den neuesten Stand bringen möchte. Aber, wie gesagt, solange ein Besitzerwechsel nicht ansteht, wäre die Beantragung der Sondergenehmigung nicht vorgeschrieben.

      Damit dürfte auch deine zweite Frage geklärt sein, Woody. Wenn ich Händler bin und mit Anhang-A-Tieren handele und solche Tiere ankaufe, um sie weiterzuverkaufen (oder auch nicht), so muss ich in der Tat vom Vorbesitzer diesen gelben Schein erhalten, und zwar als Nachweis, dass ich rechtmäßig ein Anhang-A-Tier erworben habe.

      Dies ist freilich widersprüchlich, wie ich finde, denn wenn man argumentiert, (und das tut man ja rechtlich), dass der Verkauf genehmigungspflichtigt ist und nicht der Erwerb (denn schließlich muss immer der Verkäufer beantragen, nicht der Käufer), dann finde ich es nicht nachvollziehbar, dass dann trotzdem der Käufer (eben durch Vorlage des gelben Scheins) nachweisen muss, dass das gerade erworbenes Tier zu Recht an ihn verkauft werden durfte. Aber genau so wird es gehandhabt (obwohl man mir damals ein klein bisschen was anderes erzählt hat - daher meine abweichende Erklärung im ersten Posting).

      Allerdings beinhalten die gelben Scheine, die heutzutage ausgestellt werden, in der Regel die lebenslange Befreiung vom Handelsverbot. Insofern ist es (allerdings nur in diesem Fall) dann doch wieder logisch, dass der gelbe Schein mit jedem Tier zusammen den Besitzer wechselt.

      Daneben gibt es aber auch noch ältere gelbe Scheine, auf denen ein anderer Passus vermerkt steht. Etwa: "... gilt nur eingeschränkt", "... nur zum einmaligen Handel" usw. Da muss man also in jedem Einzelfall schauen, was auf der Verordnung angekreuzt ist. Wenn man tatsächlich nur so eine beschränkte Genehmigung hat, muss man natürlich wieder eine neue beantragen, wenn man sein Tier weitergeben möchte.

      Noch eine Bemerkung zur Frage von Poldis Mom: Dass es CITES als solches, nämlich mit genau diesem Namen, gibt in einer anderen, vielleicht internationalen Funktion - das ist durchaus möglich. Das hat dann aber nichts mit dem Gebiet zu tun, auf dem wir uns hier bewegen. Jene CITES, die man uns früher ausgestellt hatte für unsere besonders geschützten Tiere ist definitiv abgelöst durch die EG-Verordnung Nr. 338/97.

      Oll`ns kloor jetzt? ;)

      Gruß
      Rinus
    • Hallo,

      danke Rinus für Deine umfänglichen Ausführungen. Echt super beschrieben! Also das mit den Bescheinigungen an sich hab ich nun verstanden! ;)

      Aber jetzt noch einmal zurück zum eigentlichen Thema:

      Leider scheinen sich die Behörden bei uns im Landkreis wegen der Halte- und Zuchtgenehmigung nicht darüber einig zu sein, ob man sie nun für die Haltung von Papageien benötigt oder nicht. Ich habe mich nämlich bei unserem Naturschutzamt erkundigt, ob man auch oben genannte Halte- und Zuchtgenehmigung für die bloße Haltung von Papageien benötigt. Dies wurde bejaht und zwar bräuchte man sie UNABHÄNGIG davon, ob man züchten will. Die Genehmigung für die Haltung nennt sich hier offenbar schlichtweg Halte- und Zuchtgenehmigung. Man muss also auch eine Sachkundeprüfung ablegen und der Amtstierarzt würde sich die Gegebenheiten ansehen. Erfüllt man die Auflagen nicht, kann man es mit der Papageienhaltung (O-Ton) also vergessen. HALLO?
      Und was ist mit all denen die ihre Papageien schon jahrelang haben und KEINE Halte- und Zuchtgenehmigung vorliegen haben? Müssen diese nun alle nachträglich eine beantragen? Leider kenne ich die Verordnung nicht, auf welcher diese Bestimmung beruhen soll, aber ich werde es wohl hoffentlich bald wissen, weil ich die Unterlagen vom Veterinäramt zugeschickt bekomme.

      Dann habe ich dort nachgefragt, wo man die Papageien anmelden muss. Der Herr, der seit 25 Jahren im Dienst ist und hier für das ganze Bundesland die Tierbestandslisten führt, teilte mir mit, dass eine Halte- und ZG nicht erforderlich sei für Papageien, die in Anhang A gelistet sind, es sei denn man möchte züchten. Will man ferner die Tiere draußen halten, benötigt man eine Tiergehegegenehigung (braucht man auch schon, wenn das Tier nur 7 Tage im Jahr daraußen ist!).
      Widerspricht sich das nicht alles? Wem kann man nun mehr glauben? Würdet Ihr jetzt eine ZG beantragen?

      Kann sich von Euch mal einer bei Euren Behörden schlau machen und nachfragen? Wie gesagt, ich habe schon davon gehört, dass es tatsächlich Behörden geben soll, die für die bloße Haltung von Papageien eine Halte- und ZG verlangen, doch rechnete ich bisher damit, dass dies ein Gerücht sei. Aber wenn die Behörde bei uns nun dasselbe sagt, muss da doch etwas dran sein?

      Seit wann gibt es denn die EG-Verordnung Nr. 338/97? Könnte es sein, dass diese schon eine Haltegenehmigung beinhaltet und die Leute hier uff´m Dorf davon viell. noch gar nichts wissen und deshalb meinen ich müsse eine Halte- und ZG beim Veterinäramt beantragen? Immerhin hatten sie mir zuerst auch ein altes Formular für die Anmeldung geschickt. :rolleyes:

      1000 Dank im Voraus!

      Poldis Mama
    • Noch mal also:

      Eins vorneweg: Es gilt immer das, was dein jeweiliger Sachbearbeiter für richtig hält, denn er erteilt die nötigen Papiere – es sei denn, man kann ihm anhand der eindeutigen Gesetzes- oder Verordnungstexte das Gegenteil seiner Aussagen belegen.

      Mir ist absolut nicht klar, was diese ominöse Halte- und Zuchtgenehmigung sein soll. Denn Papageien halten und sie züchten sind zweierlei Dinge. Demnach, und da hast du Recht, Poldis Ma, müssten ja alle Leute, die Papageien halten (und sei es auch nur eine bestimmte Gruppe) eine Zuchtgenehmigung beantragen und folglich, um sie zu erhalten, die nötigen Sachkundeprüfungen ablegen, dazu noch einen Quarantäneraum vorweisen usw. – das ist aber widersinnig!

      Es ist freilich denkbar, dass die Verfechter dieser Ansicht auf gewisse Formulierungen Bezug nehmen, wo es heißt, dass die Halter von Anhang-A-Tieren (theoretisch) nachweisen müssten, dass sie in der Lage sind, diese Tiere angemessen unterzubringen und zu versorgen. Diesen Passus wird man so gut wie in jedem Faltblatt lesen können, das dem „Kunden“ in die Hand gedrückt wird. Praktisch kann damit aber nicht die Zuchtgenehmigung gemeint sein, denn, wie gesagt, züchten ist was anderes als halten. Und eine separate Haltegenehmigung für bestimmte Tiere mag es zwar grundsätzlich geben (vielleicht bei Echsen oder Schlangen?), aber darüber bin ich nicht informiert, und ich habe von so einer Formalie im Zusammenhang mit Anhang-A-Papageien und jenseits des „gelben Scheins“ noch nicht gehört.

      Dagegen deckt sich die Aussage deines Sachbearbeiters bei der „Meldebehörde“ mit meiner Kenntnis: Eine Zuchtgenehmigung für die Haltung von Anhang-A-Vögeln ist nicht notwendig.

      Allerdings gibt es sehr wohl eine Auflage zum Halten von Tieren (unabhängig vom A- oder B-Status) in Außenvolieren. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wer also bei uns in Niedersachsen eine Voli in den Garten bauen will, muss dies grundsätzlich beantragen (bei derselben Stelle, wo die Papageien angemeldet sind). Dies gilt übrigens auch für einheimische Vögel. Man kann also nicht argumentieren: Wieso? Ob nun Rotkehlchen aufm Zaunpfahl hocken oder bei mir in der Gartenvoli – das ist doch egal. Nein, ist es nicht. Wo Genehmigungspflicht besteht, müssen auch geschützte einheimische Vogelarten in Außenvolieren „angemeldet“ werden. Man sollte sich also immer erst bei seinem Amt erkundigen, bevor man Außenanlagen anlegt. Dies sollte freilich (meines Erachtens) nicht gelten, wenn man seine Zimmervoli im Sommer für ein paar Stunden auf die Terrasse schiebt. Aber allein, um Ärger mit seinen Nachbarn zu vermeiden, sollte man hier darauf achten, dass die Geier nicht zu Klagen über Ruhestörung Anlass geben. Doch das ist wieder ein anderes Thema.

      Besagte EG-Verordnung Nr. 338/97 gilt seit 1997 – wie es in der Nummer steht. Sie IST im Grunde genommen eine Haltegenehmigung, nämlich in dem Moment, wo ich, Rinus, als Halterin einer Gelbnacken-Amazone, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter Anhang-A fiel, diesen Vogel als existent in meinem Haushalt angebe bei meiner Meldebehörde und diese Meldebehörde diese Tatsache akzeptiert und keinerlei Zuchtgenehmigung verlangt oder sonstige weiterreichende Fachbelege. Mit anderen Worten: Was in Niedersachsen gültiges Recht ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorlagen, sollte anderswo in Deutschland ebenfalls Gültigkeit haben. Ich bin doch keine Ausnahme, und alle anderen Papageienhalter agieren in der Illegalität!

      Mal anders gefragt: Um was für ein Tier handelt es sich denn? Wenn wir von üblichen Vögeln reden, also von solchen, die schon von anderen Privatpersonen gehalten werden, dann sehe ich nicht, wo da eine Zuchtgenehmigung notwendig sein sollte.

      Oder hast du hellblaue Kakadus mit Eichhörnchenschwanz und lila Schwimmflossen im Visier? :tongue:

      Gruß
      Rinus
    • Hallo Rinus,

      ich weiß auch nicht, was die Dame vom Veterinäramt da wirklich von mir will (werde morgen ja hoffentlich Post von ihr haben und dann berichten können). Der Herr aus Hannover meinte jedenfalls ich bräuchte so etwas nicht um die Tiere zu HALTEN. Ach ja, ich komme aus Niedersachsen! ;)

      Was ich aber beim aufräumen und rumstöbern in meinen unzähligen ausgedruckten Sachen gefunden habe war dies:

      umweltfibel.de/umweltrecht/lex_n_neue_basch_vo.htm

      und hier die Gesetzesgrundlage unter § 6 (alt) bzw. § 7:

      t-hermanni.de/htms/bartschg.html

      gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/__7.html

      Könnte es sein, dass die Dame vom Veterinäramt vielleicht meint, dass jeder jetzt einen Sachkundenachweis erbringen muss?

      Oder hast du hellblaue Kakadus mit Eichhörnchenschwanz und lila Schwimmflossen im Visier?


      *ggg* Nein, es sollen eigentlich kleine Spitzhauben werden (wenn der Krams mit den Behörden geklärt ist) und die sind ja jetzt allesamt in Anhang A gelistet.

      Viele Grüße von Poldis Ma
    • Hallo,

      dein Bemühen um Aufklärung in allen Ehren, aber ich habe das Gefühl, du machst dir das Leben unnötig schwer. Mal ganz provokativ gefragt: Was nutzt dir, was das Veterinäramt über den Erwerb von Anhang-A-Vögeln erzählt? – jene Stelle, die deine Bestandsmeldung entgegennimmt und absegnet, ist wichtig, niemand sonst.

      Ich schlage dir vor, du erkundigst dich telefonisch bei jener Person, die dafür zuständig ist. Da du, wie du sagst, ebenfalls in Niedersachsen wohnst, haben wir denselben Ansprechpartner (eine PN an dich ist unterwegs). Und was der dir dann sagt, solltest du als bindende Aussage nehmen und danach handeln. Sonst verrennst du dich in dem Labyrinth der Gesetze und Verordnungen, die es natürlich immer gibt, selbst wenn sie einen gar nicht betreffen.

      Gruß
      Rinus