Haltegenehmigung für Anhang A-Tiere?

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    • Hallo!

      Hab eben noch einmal mit meiner Naturschutzbehörde gesprochen und der Mann sagte mir, dass das Naturschutzamt NUR für die Anmeldung der Tiere usw. zuständig sei. Welche Genehmigungen man vom Vet.amt braucht, das wisse er gar nicht, auch nicht ob ich überhaupt eine Halte- und ZG brauche, er habe lediglich nur darauf hinweisen wollen, dass wenn man ein Pärchen hat, man so eine Genehmigung brauche (UNABHÄNGIG von der Art und Anhang A oder B!). Aber wie gesagt, näheres wisse er nicht, weil das Tierschutzrecht sei und nicht Artenschutzrecht. Na, nun bin ich ja mal gespannt worauf das Vet.amt seine Behauptungen stützen will. Ich glaube die Auffassung des Vet.amts ist schlichtweg falsch. Wir werden sehen! ;)

      Poldis Ma
    • hallo polidis ma,

      also eine zuchtgenehmigung brauchst du wirklich nur,wenn du vorhast zu züchten.sei es mit einen kanarienvogel oder bis hin zu einem ara.und die stellt dir nur das veterinäramt aus,damit hat die naturschutzbehörde nichts zu tun.
      hast du erfolgreich küken gezüchtet,müsstest du diese,ausser ein paar ausnahmen,dann wiederum der naturschutzbehörde melden.

      hierbei geht es dem veterinäramt weniger um die erhaltung irgendeiner rasse oder um artenschutz.es geht dem amt lediglich um die eindämmmung wegen der papageienerkrankung und dass die küken optimal versorgt werden,wenn die eltern dazu nicht in der lage wären.
      um diese zuchtgenehmigung zu bekommen,musst du etwas sachkenntnis haben und einen fragenkatalog beantworten,den ein veterinärarzt dir mündlich stellt und dich sogar zu hause besucht,ob du die papageien artgerecht hälst und um zu schauen,ob du einen quarantäneraum für den notfall bereit hast(gerade wegen der papageienkrankheit,da legen sie viel wert darauf.)

      ich habe auch schon gehört,dass du die zuchtgenehmigung haben solltest,wenn du ein geschlechtsreifes paar hälst und ihnen in irgendeinerweise brutmöglichkeiten zur verfügung stellen solltest.
      aber das kann von einem veterinäramt zu dem anderen auch unterschiedlich gehandhabt werden.wie gesagt,das ist jetzt hörensagen und ich bin gespannt darauf,was du für eine antwort bekommst.

      liebe grüsse beate
      Ich bin fehlbar. Warum? Weil ich ein Mensch bin!
    • Hallo!

      So, nun kann ich endlich sagen, dass alles abgeklärt ist! :)

      Nachdem ich heute morgen nochmals mit dem Naturschutzamt für unseren
      Landkreis gesprochen und mit dem Herrn vom NLWKN in Hannover Emailkontakt
      hatte, haben sich die beiden mit der Dame vom Veterinäramt in Verbindung
      gesetzt und die Sache aufgeklärt.

      Zuletzt sprach ich dann noch kurz mit der Dame vom Veterinäramt und die
      drehte die ganze Sache dann so, dass sich aus meiner Email doch ergeben
      würde, dass ich züchten wolle. Also ehrlich gestanden verstehe ich nicht,
      was an meiner Email falsch zu verstehen ist? Ich wollte nur wissen, welche
      Formulare ich benötige und ob ggf. auch eine Halte- und ZG erforderlich sei
      (da ich eben schon davon gehört habe, dass es Ämter gibt, die so eine
      tatsächlich - warum auch immer - verlangen). Zudem erzählte sie mir gestern
      klipp und klar, dass ich die Halte- und ZG brauche, ob ich nun züchten wolle
      oder nicht. Ich hatte ihr auch gesagt, dass ich das nicht verstehen würde,
      aber darauf ging sie gar nicht ein. Naja, und nun will sie den Irrtum nicht
      einmal zugeben. :rolleyes:

      Ich bin nun jedenfalls froh, dass ich KEINE Halte- und ZG nach dem
      Tierseuchengesetz brauche, sondern erst, wenn wirklich Zuchtabsichten
      bestehen! :)

      Vielen Dank für Deine Mühe und Geduld Rinus!

      Poldis Ma